Droht dem Zukunftsmarkt Mobile Commerce etwa bereits das Aus? Eine aktuelle Meldung aus dem Shopbetreiber-Blog lässt das zumindest befürchten:
"Das OLG Hamm hat geurteilt, dass auch in Shopping-Apps für iPhone und iPad dieselben Informationspflichten wie in einem normalen Online-Shop zu erfüllen sind. In dem konkreten Fall wurde daher eine Händlerin abgemahnt, die auf einer mobilen Shopping-Plattform ihre Produkte angeboten hatte."
Um welches Shopping-Portal es sich konkret handelt, ist dem Urteil zwar nicht zu entnehmen. Es gehört aber nicht allzu viel Fantasie dazu, dass es sich bei der Shopping-Anwendung um die iPhone-App von eBay handeln dürfte:
"Bereits auf der Startseite bestand die Möglichkeit, in Bezug auf das angebotene Produkt durch einen Klick auf die Schaltfläche "Gebot abgeben/sofort kaufen" den Bestellprozess einzuleiten. Weder auf der Startseite noch im Laufe der Bestellung wurde auf das bestehende Widerrufsrecht hingewiesen. Auf der Startseite befand sich auch kein Hinweis auf das Impressum mit der Anbieterkennzeichnung. Das Impressum konnte nur durch einen Klick auf das nicht weiter erläuterte Symbol ">" aufgerufen werden. Im Angebot gab es auch keinen Hinweis darauf, ob in dem Preis Umsatzsteuer enthalten ist oder nicht."
Wie aber sollen neue Verkaufansätze für mobile Endgeräte entstehen, wenn unsere Gesetze alles immerzu erschweren? Es ist ja wohl offensichtlich, dass auf ein 3,5-Zoll-Touchscreen-Device weniger Informationen passen als auf einen Desktop-Rechner mit 27-Zoll-Widescreen-Display. Wie sollen Händler etwa all die Daten in Augmented-Reality-Apps unterbringen, ohne ihre Kunden mit Paragrafen und Kleingedrucktem zu erschlagen?
Vor diesem Hintergrund zieht der Shopbetreiber-Blog ein bitteres Fazit:
"Bietet ein Shopbetreiber seine Produkte über Plattformen oder Seiten an, welche von Dritten programmiert und gepflegt werden, ist der jeweilige Händler dennoch wettbewerbsrechtlich für seine eigenen Angebote verantwortlich. Stellt man als Händler fest, dass man über bestimmte Drittanbieter nicht rechtskonform handeln kann, sollte man seine Produkte von solchen Plattformen entfernen, wenn man teure Abmahnungen vermeiden will."
Wie aber sollen unter solchen Voraussetzungen künftig (mobile) Shopping-Innovationen entstehen? Deutschland braucht mehr denn je ein zentrales Online-Gericht, dass Innovationen fördert und nicht im Ansatz verhindert.
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